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  • Publikationen

    Bücher

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Schweiz,
    Publikation der Handelskammer Deutschland-Schweiz, 2.A., Zürich 1995 (Co-Autor)

    Kommentar zum Börsengesetz,
    Zürich 1998 (gemeinsam mit Manfred Küng und Felix Huber)

    Kommentar zum Börsengesetz,
    Zürich 1998 (gemeinsam mit Manfred Küng und Felix Huber), 1. Nachlieferung Zürich 2002

    Kommentar zum Börsengesetz,
    Zürich 1998 (gemeinsam mit Manfred Küng und Felix Huber), 2. Nachlieferung Zürich 2004

    Schweizerisches Obligationenrecht, Handkommentar,
    4.A., Zürich 2022 (Kommentierung von Art. 736 - 747 OR)

    Fusionsgesetz, Basler Kommentar,
    2.A., Basel 2015, Hrsg. Rolf Watter, Nedim Peter Vogt, Rudolf Tschäni, Daniel Daeniker, Kommentierung von Art. 99 - 101 FusG)

    Aufsätze in Fachzeitschriften

    Die Haftung der Bank bei Global Custody - Verträgen mit Pensionskassen,
    AJP/PJA 1/96, S. 36 ff.

    Das Escrow Agreement im Bankgeschäft am Beispiel des Verkaufs nichtkotierter Aktien,
    SZW 2/1996, S. 68 ff.

    Anwaltschaftliche Entscheidfindung mit Hilfe des militärischen Problemlösungsschemas?,
    SJZ 92 (1996) S. 41 ff.

    Gedanken über Verbesserungen des Verkehrs mit dem Handelsregister,
    Jahrbuch des Handelsregisters 1996, S. 57 ff.

    Zum Begriff der Öffentlichkeit und Gewerbsmässigkeit im Kapitalmarktrecht (OR, BankG, BEHG und AFG),
    SZW 1/1997, S. 10 ff.

    Begriff und Bedeutung der wirtschaftlichen Berechtigung nach Art. 265 und 265a des revidierten SchKG,
    SJZ 93 (1997), S. 289 ff.

    Die Einsprache nach Art. 32 Abs. 2 HRegV,
    Jahrbuch des Handelsregisters 1997, Zürich 1997, S. 105 ff.

    Verschärfte Aufklärungspflicht des Vermögensverwalters,
    Der Schweizer Treuhänder 4/1998, S. 311 ff.

    Die Auslegung contra verba legis am Beispiel von Art. 650 Abs. 3 OR,
    AJP/PJA 4/98, S. 425 ff.

    Widerruf des Auflösungsbeschlusses der Generalversammlung einer AG,
    AJP/PJA 5/98, S. 615 ff.

    Information duty under the new Swiss Stockmarket Act,
    International Business Lawyer, June 1998, S. 276 f.

    Die Legal Opinion im internationalen Kreditgeschäft,
    SZW 6/1998, S. 274 ff.

    Widerruf der amtlichen Auflösung einer Aktiengesellschaft,
    Jahrbuch des Handelsregisters 1998, Zürich 1999, S. 211 ff.

    Wer ist Finanzintermediär nach dem Geldwäschereigesetz?,
    SZW 5/1999, S. 233 ff.

    Die Eintragung des Effektenhändlers ins Handelsregister,
    Jahrbuch des Handelsregisters 1999, Zürich 2000, S. 86 ff.

    Das Verhalten bei Geldwäschereiverdacht gemäss Geldwäschereigesetz (GwG),
    AJP/PJA 7/2000, S. 794 ff.

    Wie kann Geldwäscherei frühzeitig erkannt werden?,
    Der Schweizer Treuhänder 4/2002, S. 337 ff.

    Der Zwang zur Eintragung der Zeichnungsberechtigung ins Handelsregister,:
    Jahrbuch des Handelsregisters 2001, Bern 2002, S. 16 ff.

    Untersteht der Anwalt oder Notar als Escrow Agent dem Geldwäschereigesetz?,
    AJP/PJA 8/2002, S. 906 ff.

    Organisatorische Massnahmen des Finanzintermediärs zur Bekämpfung der Geldwäscherei,
    SZW 3/2003, S. 117 ff.

    Schikanebetreibungen aus zwangsvollstreckungs-, zivil-, straf- und standesrechtlicher Sicht,
    AJP/PJA 9/2004, S. 1035 ff.

    Der Arrestort bei Bank- und Postcheckkontoguthaben,
    SZW 6/2004, 413 ff.

    Haftung für Vereinsschulden,
    Sport und Recht (Spurt) 2/2005, 85 f.

    Zur Rechtsnatur der Sanktionsentscheide von Selbstregulierungsorganisationen und der Schweizer Börse, AJP/PJA 12/2005, 1502 ff.

    Der Verzugszinssatz unter Kaufleuten nach Art. 104 Abs. 3 OR,
    AJP/PJA 3/2008, 275 ff.

    Die Handelsregistersperre nach revidierter Handelsregisterverordnung, GesKR 4/2009, 554 ff.

    Zum Schriftformerfordernis des  Vermögensverwaltungsvertrages,  AJP/PJA 7/2010, 895 ff.

    Die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts bei Streitigkeiten zwischen Banken und deren Anlagekunden, Jusletter vom 11.06.2012

    Verschärfung des Kampfes gegen die Privatbestechung oder die LEX Fifa, Jusletter vom 26.08.2013

    Rechtliche Implikationen der Aufhebung des Franken-Mindestkurses auf das Vermögensverwaltungsgeschäft, Jusletter vom  15.06.2015

    Zur Abgrenzung des Melderechts nach Art. 305ter Abs. 2 StGB von der Meldepflicht nach Art. 9 GwG, Jusletter vom 26.06.2017

    Pfändung und Verarrestierung von digitalen Token, in: Jusletter vom 17.09.2018

    Wann liegt Churning (Spesenschinderei) vor? in: GesKR 3/2019, 466 ff.

    Das Verfahren vor Ombudsstelle nach FILDEG - ein Vergleich mit der ZPO, in: Jusletter vom 12.10.2020

    Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen - Überblick über die wesentlichen Bestimmungen, in: Jusletter vom 24.10.2022

    Zeitungsartikel

    Vor einer Haftungsverschärfung im Effektenhandel? -
    Zum Anlegerschutz im neuen Börsengesetz, Neue Zürcher Zeitung vom 13. Juni 1996, S. 25

    Vollmachtsüberschreitung und Haftung - Wann haftet eine Aktiengesellschaft für ihre Vertreter?,
    Neue Zürcher Zeitung vom 16./17. November 1996, S. 25

    Juli 1997 - ein besonderer Tag für die AG,
    Finanz und Wirtschaft vom 16. November 1996, S. 33

    Die Tücken der kaufmännischen Bestätigung - Welche Rechtsfolgen hat das Stillschweigen des Empfängers?,
    Neue Zürcher Zeitung vom 2. April 1997, S. 28

    Das neue Börsengesetz und die Informationspflicht - Aufklärung über
    erhöhte Risiken zum Schutz der Anleger,

    Finanz und Wirtschaft vom 10. September 1997, S. 34

    Das Marktrisiko muss der Anleger selber tragen,
    Invest Magazin der Finanz und Wirtschaft, Dezember 1997, S. 110 f.

    Rechte der Fondsanleger werden oft zuwenig genutzt,
    Invest Magazin der Finanz und Wirtschaft, April 1998, S. 76

    Keine Haftung für den Erfolg von Börsenempfehlungen,
    Invest Magazin der Finanz und Wirtschaft, April 1999, S. 66

    Fallstricke bei der Nennwert-Herabsetzung - Was Generalversammlungen zu beachten haben,
    Neue Zürcher Zeitung vom 13. März 2001, S 27

    Neues Recht für Leasing-Verträge - Folgen des revidierten Konsumkreditgesetzes,
    Neue Zürcher Zeitung vom 14. Dezember 2002, S. 28 (gemeinsam mit Regula Schwarz)

    Tückische Kredite der Aktiengesellschaft - Lange Schatten schweizerischer Gesetze,
    Neue Zürcher Zeitung vom 21. Oktober 2004, S. 29

    Die neuen strafrechtlichen Risiken für Unternehmen, Zürcher Wirtschaft vom 15. Februar 2006, S. 15

    Wann ist ein Investmentclub bewilligungspflichtig?, Finanz und Wirtschaft vom 12. Juli 2006, S. 24

    Gibt es noch Firmenangaben ohne "AG" oder "GmbH", NZZ vom 11. Dezember 2009

    Weckruf für Unternehmen, Finanz und Wirtschaft vom 28. Mai 2011, S. 22

    Das Bankgeheimnis ist nicht tot, NZZ vom 22. Oktober 2018, S. 11

  • Recht Aktuell

    Änderungen im Finanzmarktrecht

    Finanzmarktrecht

    10.09.2020

    Auf den 1. Januar 2020 traten diverse Änderungen im Finanzmarktrecht in Kraft. Nicht weniger als sechs der bisher sieben Finanzmarktgesetze, die in Art. 1 Abs. 1 FINMAG (Finanzmarktaufsichtsgesetz) genannt sind, erfuhren Änderungen. Zwei Finanzmarktgesetze, nämlich das FINIG (Finanzinstitutsgesetz) und das FIDLEG (Finanzdienstleistungsgesetz), kamen neu dazu, während das BEHG (Börsengesetz) aufgehoben wurde.

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    Churning: Wann liegt verpönte Spesenschinderei vor?

    Finanzmarktrecht

    21.10.2019

    Ein wirtschaftlich unsinniges und nicht mehr im Interesse des Kunden liegendes Umschichten des Kundendepots durch einen Vermögensverwalter verstösst nach Art. 398 Abs. 2 OR gegen dessen Sorgfalts- und Treuepflicht und kann den Straftatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung nach Art. 158 StGB erfüllen. Dieses Umschichten, auch als Spesenschinderei, Barattage oder Churning bezeichnet, bezweckt in aller Regel, zusätzliche Kommissionen für den Finanzdienstleister zu generieren.
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    Handlungsbedarf für Vermögensverwalter mit Inkrafttreten von FINIG und FIDLEG

    Finanzmarktrecht

    21.10.2019

    Das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG) vom 15. Juni 2018 tritt voraussichtlich per 1. Januar 2020 in Kraft. Da die Vermögensverwalter mit dessen Inkrafttreten erstmals einer Bewilligung der FINMA bedürfen, ändert sich für die sie einiges. Die Erteilung der Bewilligungen ist an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft , welche bereits zum Zeitpunkt der Gesuchstellung eingehalten werden müssen. Zudem laufen Übergangsfristen, die nicht verpasst werden dürfen.

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    Warum Schweigen nicht immer Gold ist

    Finanzmarktrecht

    28.09.2018

    Am 14. August 2018 fällte das Bundesgericht einen wegeweisenden Entscheid über die Frage der Strafbarkeit beim Verschweigen von erhaltenen Retrozessionen gegenüber dem Kunden (Urteil 6B_689/2016).

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    Verhängnisvoller Treuhandvertrag

    Vertragsrecht

    05.07.2018

    Unsorgfältig verfasste Treuhandverträge können äusserst nachteilige Folgen zeitigen, wie ein Gewerbler bzw. dessen Nachkommen kürzlich erfahren mussten. Am 14. Mai 2018 entschied das Obergericht des Kantons Zürich, dass die Konkursmasse eines bekannten Rechtsanwaltes und Politiker die Inhaberaktien einer Liegenschaftsgesellschaft, die dem Rechtsanwalt treuhänderisch anvertraut worden waren, wegen einem schlecht formulierten Treuhandvertrag nicht herausgeben muss.

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    Schadensberechnung bei Verletzung des Anlageberatungsvertrages

    Finanzmarktrecht

    05.06.2018

    Am 16. April 2018 fällte das Bundesgericht einen Entscheid über die Schadensberechnung bei der Verletzung eines Anlageberatungsvertrages durch die Kundenberaterin einer Bank.

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    Kartellrechtliche Rekordbusse für BMW in der Schweiz

    Handels- und Gesellschaftsrecht

    11.04.2018

    Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Produzenten und Händlern gelten seit dem Elmex-Urteil (BGE 143 II 297) grundsätzlich als unzulässig. Diese Rechtsprechung hat das Bundesgericht nun bestätig.
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    Die neue Dateschutzgrund-verordnung (DSGVO) der EU

    Finanzmarktrecht

    02.02.2018

    Am 25. Mai 2018 tritt die DSGVO der EU in Kraft. Deren Regelungen sind für sämtliche Mitgliedsländer der EU verbindlich und direkt anwendbar. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, sind Unternehmen in der Schweiz von der DSGVO ebenfalls betroffen.

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    Qualifikation als Selbständigerwerbender

    Handels- und Gesellschaftsrecht

    19.12.2017

    Selbständigerwerbende geniessen bekanntlich viele Freiheiten. Dies gilt insbesondere auch für die Altersvorsorge, da sie nicht unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge fällt. Die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA Zürich) hat kürzlich eine Checkliste im Internet veröffentlicht, welche die Kriterien regelt, die erfüllt sein müssen, damit jemand als Selbständigerwerbender anerkannt wird.

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    Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

    Handels- und Gesellschaftsrecht

    19.12.2017

    Am 1. Januar 2018 tritt voraussichtlich das teilrevidierte Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) in Kraft. Mit der Revision sind gewichtige Änderungen verbunden.

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    Fake-Arbitration

    Verfahrensrecht

    19.12.2017

    Das schweizerische Schiedsgerichtswesen geniesst weltweit einen hervorragenden Ruf. Private Schiedsrichter, in den meisten Fällen erfahrene Rechtsanwälte oder Rechtsprofessoren, sprechen auf Ersuchen zweier Parteien Recht und fällen Entscheide, die in ihrer Wirkung Urteilen eines staatlichen Gerichtes gleichgestellt und damit vollstreckbar sind. Voraussetzung zur Durchführung eines Schiedsverfahrens ist der Abschluss einer schriftlichen Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien.

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    Verjährungsfrist bei Retrozessionen

    Finanzmarktrecht

    19.12.2017

    Provisionen, Finder Fees und sonstige Vorteile Dritter, die ein Finanzdienstleister im Zusammenhang mit dem Verkauf von Finanzprodukten vom Anbieter erhalten, müssen von Banken, Versicherungen und Vermögensverwaltern an die Kunden herausgegeben werden. Nicht geklärt war bisher die Verjährungsfrist für diese Ansprüche. Das Bundesgericht hat diese Frage nun entschieden und die Verjährungsfrist auf 10 Jahre, beginnend ab Erhalt der Zahlung, festgelegt.

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    Neue Fintech-Regeln

    Finanzmarktrecht

    19.12.2017

    Am 1. August 2017 setzte der Bundesrat eine Änderung der Bankenverordnung (BankV) in Kraft, welche die Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes stärken soll.

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  • Kontakt

    Anwaltsbüro Kuster

    lic. iur. Matthias Kuster
    Rechtsanwalt/LL.M.
    CAS Finanzmarktrecht

    Bahnhofstrasse 12
    8001 Zürich
    Schweiz

    Tel.: ++41 (0)44 211 10 12
    Fax: ++41 (0)44 211 10 13
    Email: mkuster at anwaltkuster.ch

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